• Apparative Ausstattung

    Stellt die besondere materielle Ausstattung eines Krankenhauses anhand der Liste des gemeinsamen Bundesausschusses dar, welche in den Qualitätsberichten von den Krankenhäusern angegeben werden können. Dies sind z.B. Großgeräte oder spezialisierte Ausstattungsmerkmale.
  • Ambulant

    Ambulante Behandlungen sind in der Krankenausbehandlung auf die Notfallamublanz, psychiatrichen Institutsambulanz oder ambulante Operationen beschränkt. Diese stellen eine kurzweilige Behandlung dar, welche ohne Übernachtung oder Verpflegung stattfindet. Rein ambulante Behandlungen werden von niedergelassenen Ärzten z.B. Hausarzt oder Dermatologe ohne Zusammenspiel einer stationären Versorgung durchgeführt.
  • Besuchszeiten

    Sind gesonderte Zeiträume in der Patienten Besuch empfangen können. Diese werden oftmals festgelegt um den Betriebsablauf nicht zu stören und den Patienten die Teilnahme an den erforderlichen Therapien und Behandlungen zu ermöglichen.
  • ECMO Behandlungsplatz

    Bezeichnet wird damit ein intensivmedizinischer Behandlungsplatz der höchsten Versorgungsstufe. Laut DIVI zusätzlich extrakorporale Membranoxygenierung.
  • Gemeinsamer Bundesausschuss

    Ist ein Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und wird aus den Kassenärztlichen Bundesvereinigungen, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen gebildet. Dieser trifft einige Entscheidungen der gesundheitlichen Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung, wirkt unterstützend und ist zentraler Herausgeber der Qualitätsberichte. Patientenvertreter sind dort nur intern beratend tätig.
  • High-Care Behandlungsplatz

    Bezeichnet wird damit ein intensivmedizinischer Behandlungsplatz einer hohen Versorgungsstufe. Laut DIVI inkl. Monitoring, invasiver Beatmung und Organersatztherapie. Vollständige intensivmedizinische Therapiemöglichkeiten.
  • IK Nummer

    Die IK Nummer steht für Institutionskennzeichen und kennzeichnet eine Einrichtung anhand einer neunstelligen Nummer. In Deutschland erhalten alle Leistungsträger und Leistungserbringer eine IK Nummer, welche jedoch erst gekoppelt mit einer Standortnummer "eindeutiger" werden.
  • Krankenhausbetten für Schwerbrandverletzte

    Sind gesondert bereitgestellte Krankenhausbetten zur Behandlung von Verbrennungskrankheiten in speziell ausgestatteten Kliniken. In Deutschland ist die zentrale Anlaufstelle für die Vermittlung von Krankenhausbetten für Schwerbrandverletzte bei der Feuerwehr in Hamburg ansässig.
  • Lehrkrankenhaus

    Ist ein Krankenhaus, welches in der Regel unterschidliche oder hochspezialisierte Fachabteilungen hat und eine Studentenausbildung in eben diesen Fachbereichen durchführt. Lehrkrankenhäuser arbeiten in diesem Zusammenhang meistens mit Universitäten zusammen und die Studenten arbeiten praxisnahe in der Behandlung von Patienten mit.
  • Low-Care Behandlungsplatz

    Bezeichnet wird damit ein intensivmedizinischer Behandlungsplatz einer einfachen Versorgungsstufe. Laut DIVI inkl. Monitoring, nicht-invasive Beatmung (NIV) und keine Organersatztherapie
  • Medizinische Leistungen

    Gibt jene Leistungen an, welche das Krankenhaus erbringt mit medizinischen Kontext. Diese Klassifikation entspricht einer ausgewählten Liste der gemeinsamen Bundesausschusses.
  • Nicht-medizinische Leistungen

    Gibt jene Leistungen an, welche das Krankenhaus erbringt ohne medizinischen Kontext. Diese Klassifikation entspricht einer ausgewählten Liste der gemeinsamen Bundesausschusses.
  • Qualitätsberichte der Krankenhäuser

    Sind jährliche Angaben der Krankenhäuser selbst, welche zum Teil dazu verpflichtet sind den Gemeinsamen Bundesausschuss über die Arbeit, Leistungsangebot und Struktur zu informieren. Diese Berichte können dann dort vollständig eingesehen werden.
  • Tagesklinik

    Sind Einrichtungen mit einem ambulanten oder teilstationären Versorgungsangebot und sind meist auf eine oder wenige Fachrichtungen spezialisiert. Sie dienen der teilweisen Versorgung oder Beobachtung, z.B. tagsüber in der Klinik und über Nacht in der eigenen Wohnung.
  • Teilstationär

    Bedeutet, dass die Versorgung z.B. als Tages- / Nachtpflege durchgeführt wird. Dies geschieht bei Behandlungen die ambulant zu aufwändig wären jedoch ein stationärer Aufenthalt nicht notwendig ist und stellt damit eine Zwischenlösung dar. Teilstationäre Behandlungen werden z.B. von Tageskliniken angeboten.
  • Träger

    Ist die übergeordnete Organisationseinheit/Betreiber des jeweiligen Krankenhauses als juristische Einheit. Hier wird z.B. zwischen öffentlich, freigemeinnützig oder privater Träger unterschieden.
  • Vollstationär

    Die Behandlung wir vollumfänglich inkl. Verpflegung und Unterkunft durchgeführt und stellt die teuerste und aufwendigste Form dar.
  • Psychiatrische Institutsambulanz (PIA)

    Eine PIA ist eine Einrichtung der Psychiatrie, die ambulante Behandlungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen anbietet. Sie ist die erste Anlaufstelle für Patienten, die keine stationäre Behandlung benötigen und bietet diagnostische und therapeutische Leistungen an. In multidisziplinären Teams arbeiten Psychiatern, Psychologen, Sozialarbeitern und Pflegekräfte zusammen, um eine umfassende Versorgung der Patienten zu gewährleisten.
  • Wahlleistungen

    Wahlleistungen sind nicht-medizinische Versorgungsleistungen wie z.B. die Unterbringung in einem Einbettzimmer die mit dem Patienten optional schriftlich vereinbart werden müssen. Bei medizinischer Notwendigkeit liegt keine Wahlleistung vor.
  • Belegarzt

    Ein Belegarzt ist ein nicht in einem Krankenhaus angestellter Arzt, welcher seine Patienten in einem Krankenhaus behandelt und dafür Personal, Räumlichkeiten und Geräte in der jeweiligen Klinik anmietet.
  • Kurzzeitpflege

    Die Kurzzeitpflege ist die Betreuung von Pflegebedürftigen für eine begrenzte Dauer z.B. zur Bewältigung von Krisensituationen oder übergangsweise im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt. Sie steht Bedürftigen ab dem Pflegegrad 2 für max. 8 Wochen pro Kalenderjahr zur Verfügung.
  • Verhinderungspflege

    Die Verhinderungspflege ist die Betreuung von Pflegebedürftigen für eine begrenzte Dauer z.B. wenn die Pflegeperson im Urlaub oder durch Krankheit bzw. aus anderen Gründen vorübergehend verhindert ist. Sie steht Bedürftigen ab dem Pflegegrad 2 für max. 6 Wochen pro Kalenderjahr zur Verfügung.

Ihr Freies Krankenhaus­verzeichnis

Unser Versprechen: Wenn Sie bei uns nach einem Krankenhaus suchen können Sie sicher sein, dass wir keine Tracker oder Analysetools auf unserer Seite versteckt haben.

Wir freuen uns am meisten, wenn wir Ihnen bei der anonymen Suche weiterhelfen können.

Eine Krankenschwester die helfend beiseite steht
Klinik-DB – Die freie Krankenhaus Datenbank