Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 02.08.2020
Inhalt:
I Allgemeine Bestimmungen
II Besondere Bestimmungen für Veranstaltungen oder Schulungen
III Besondere Bestimmungen für Softwareüberlassung
IV Besondere Bestimmungen für Softwarepflege
I Allgemeine Bestimmungen
Geltungsbereich
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen der KRT Medical Solutions GmbH & Co. KG (im folgenden KRT genannt), wenn der Vertragspartner (im folgenden Kunde genannt) ein Unternehmer im Sinne des §14 BGB ist.
- Leistungs- und Qualitätsbeschreibungen der KRT stellen keine Beschaffenheitsgarantien oder sonstige Garantien dar. Diese bedürfen einer ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung der KRT.
- Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen.
- Bestimmungen einer schriftlichen Einzelvereinbarung zwischen der KRT und dem Kunden haben im Falle von Widersprüchen Vorrang vor der jeweiligen Regelung dieser AGB.
- Die Vertragssprache ist Deutsch. Alle Dienstleistungen und Angebote werden nur in deutscher Sprache geleistet.
- Der Gerichtsstand für eine/n Kauf -mann/-frau, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist in Hamburg. Verbraucher betrifft dies nur, wenn der Wohnort sich nicht in Deutschland befindet oder dieser zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
- Die KRT behält sich das Recht vor, diese Geschäftsbedingungen jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens zwei Wochen zu ändern. Die Ankündigung erfolgt durch Veröffentlichung der geänderten Geschäftsbedingungen unter Angabe des Zeitpunktes im Internet auf der Webseite www.krt-medical.de/index.php?site=agb sowie durch einen separaten Hinweis auf der nächstfolgenden Rechnung. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung, so gelten die abgeänderten Geschäftsbedingungen als angenommen.
- Sollte bei Änderung der Geschäftsbedingungen diesen innerhalb der Frist widersprochen werden, so können keine weiteren Leistungen der KRT erbracht werden. Die Zahlungsverpflichtungen des Kunden aus dem bestehenden Vertragsverhältnis bleiben davon unberührt.
- Ferner können Anpassungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen vorgenommen werden, soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist.
Vertragsgegenstand
- Art und Umfang der von der KRT erbrachten Leistungen richten sich ausschließlich nach den Bestimmungen eines von KRT für den Kunden erstellten individuellen Angebots oder der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
- Die KRT berät nicht zu medizinischen Fragen im Einzelfall, z.B. bzgl. diagnostischer Methoden und/oder therapeutischer Optionen, diese obliegen in jedem Fall der Verantwortung des zuständigen Behandlers.
Vertragsabschluss
- Mit der Inanspruchnahme von Leistungen oder Produkten, Bezahlung von Rechnungen oder der Beauftragung von Leistungen der KRT erklärt sich der Kunde bereit, die Geschäftsbestimmungen im vollen Umfang zu akzeptieren und keinen Widerspruch eingelegt zu haben.
- Das Kaufdatum ist der Tag des Zustandekommens des Vertrages, sofern schriftlich nicht anders vereinbart wurde.
- Die Bestimmungen des Angebots der KRT haben Vorrang gegenüber wiedersprechenden Klauseln dieser Geschäftsbedingungen.
- Mündlich, telefonisch, per Fax oder E-Mail erteilte Aufträge des Kunden sind auch ohne dessen schriftliche Bestätigung rechtsverbindlich.
- Das Stillschweigen des Kunden auf kaufmännische Bestätigungsschreiben der KRT gilt als Zustimmung.
- Mit Ausnahme von Abonnements tritt keine automatische Verlängerung der Verträge in Kraft. Abonnements werden gesondert als solche gekennzeichnet.
- Die KRT behält sich vor, die Annahme eines Angebotes durch den Kunden zu verweigern, wenn in der Zeit zwischen Angebotsübersendung und Annahmeerklärung des Kunden Umstände eingetreten sind, die die Leistungserbringung für die KRT verändern, behindern oder anderweitig erschweren.
Preise und Zahlungsbedingungen
- Preise gelten gemäß schriftlicher Vereinbarung zwischen dem Kunden und der KRT. Wurde kein Preis bestimmt, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise gemäß der Preisliste der KRT.
- Preise gelten ab dem Erfüllungsort, dieser ist der nächstgelegene Firmensitz mit entsprechend qualifizierten Mitarbeitern der KRT.
- Zu den Preisen kommen die gesetzliche Mehrwertsteuer in der jeweiligen Höhe zum Zeitpunkt der Leistungserbringung sowie Verpackungs-, Transport- und Reise- Kosten und, sofern vom Kunden gewünscht, etwaige Kosten für Versicherungen hinzu.
- Reisekosten und Anfahrtskosten für Dienstleistungen werden gesondert vereinbart und in Rechnung gestellt.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungseingang beim Kunden ohne Abzug und unter Angabe der Rechnungsnummer auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.
- Die KRT behält sich das Recht vor, bei Lieferzeiten oder Leistungserbringungen von mehr als 3 Monaten entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen die Preise zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises, so hat der Kunde das Recht, die einvernehmliche Aufhebung des Vertrages von der KRT zu verlangen. Dieses Verlangen muss binnen 2 Wochen nach Zugang der Erhöhungsmitteilung schriftlich geltend gemacht werden.
- Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug, werden Gebühren in Höhe von 2,95€ berechnet, sofern es sich dabei um die erste Mahnung handelt und das Rechnungsvolumen kleiner als 5.000€ beträgt.
- Kommt der Kunde mit Zahlungen erneut in Verzug oder ist das Auftragsvolumen höher als 5.000€, werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß §§288 und 247 BGB berechnet.
- Die Leistungserbringung von Dienstleistungen erfolgt wie vereinbart, sofern nichts vereinbart wurde frühestens wie die aller sonstigen Leistungen ab der Bezahlung.
- Die KRT ist berechtigt, bei Ausbleiben der Zahlungen bis zum vollständigen Ausgleich alle Leistungen zu verweigern bzw. zu sperren.
- Der Kunde darf gegen Preis - bzw. Vergütungsforderungen der KRT nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur in den Fällen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche geltend machen.
- Für zurückgegebene Lastschriften oder Einzüge hat der Kunde die angefallenen Kosten zu erstatten, soweit er diese zu vertreten hat. Die KRT wird dem Kunden die in Zusammenhang mit der Zurückweisung entstehenden Kosten in Höhe von 5,90 € pauschal in Rechnung stellen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
- Soweit der KRT durch eine Rücklastschrift höhere Kosten entstanden sind als in der Pauschale berücksichtigt, kann die KRT diese in Rechnung stellen, soweit die KRT diese einzeln beziffern kann.
- Die KRT behält sich vor, dem Kunden neben der Überweisung auch weitere Zahlverfahren (z.B. Giropay, Paypal, Lastschrift) anzubieten.
- Sollte der Kunde privat oder geschäftlich Insolvenz anmelden oder sich bereits in einer solchen befinden, muss er dies der KRT umgehend mitteilen. Die Zahlungsbedingungen verändern sich in diesem Falle dahingehend, dass alle Zahlungen im Voraus zu leisten sind.
- Bei Bereitstellung von Downloadprodukten zum Abruf über das Internet trägt die KRT die Kosten dafür, das Downloadprodukt abrufbar ins Internet zu stellen, der Kunde die Kosten für den Abruf.
Gutscheine
- Aktionsgutscheine sind zeitlich begrenzt einsetzbar und können nicht verlängert oder bar ausgezahlt werden. Pro Bestellung kann maximal ein Gutschein einlöst werden. Eine Kombination mit Gutscheinen aus anderen Aktionen ist nicht möglich. Einige Aktionsgutscheine sind auf bestimmte Produktgruppen oder einzelne Artikel beschränkt. Entsprechende Angebote gelten nur, solange der Vorrat reicht. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung, Preisnachlass, Ersatzartikel oder Ersatzgutscheine. Aktionsgutscheine können sowohl einen festen als auch einen prozentualen Preisnachlass gewähren.
- Wertgutscheine werden durch die Qualitätssicherung (QS) von der KRT ausgegeben. Wertgutscheine sind 3 Jahre gültig und können nicht verlängert oder bar ausgezahlt werden. Ein Wertgutschein kann jeweils nur einmal eingelöst werden. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung, Ersatzartikel, Ersatzgutscheine und Preisreduzierungen.
Versandbedingungen
- Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung eines angebotenen Produktes an die vom Besteller im Bestellformular angegebene Adresse. Ist eine Lieferung an den Besteller nicht möglich, weil der Besteller das Produkt nicht annimmt oder annehmen kann, hat der Besteller die Kosten für die erfolglose Anlieferung zu tragen, wenn ihm die Bestellung rechtzeitig angekündigt wurde.
- Der Besteller übernimmt die Haftung für Verlust oder Beschädigung des Produkts ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Produkts durch KRT an das beauftragte Transportunternehmen.
- Auf Wunsch und Kosten des Bestellers wird KRT eine Transportversicherung für das Produkt abschließen.
Fahrt- und Reisekosten
- Reisekosten werden gesondert in Rechnung gestellt und können sofern der Vertrag dies zulässt schriftlich gesondert vereinbart werden.
- Sofern nicht anders vereinbart fällt für alle Reisen eine Kilometerpauschale in Höhe von 0,40€ pro Kilometer an. Zzgl. werden Anfahrt und Übernachtungskosten sowie eine Pauschale für Spesen in Höhe von je 30,00€ pro Tag und Person berechnet. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Stundenkontingent
- Wird ein Stundenkontingent für den Kunden bereitgestellt, obliegt es dem Kunden, das von KRT bereitgestellte Stundenkontingent kontinuierlich (in der im Vertrag festgelegten Frequenz) während der im Vertrag vereinbarten Geltungszeit (in der Regel das Kalenderjahr) abzurufen.
- KRT weist darauf hin, dass im Falle eines nicht kontinuierlichen Abrufs die für den Geltungszeitraum bereitgestellten Stunden möglicherweise nicht mehr vollständig erbracht werden können. Nicht abgerufene Stunden sind nicht übertragbar. Erfolgt der Abruf durch den Kunden nicht, vermindert dies nicht die im Vertrag vereinbarte Vergütung.
- Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Kunde bei einem für ein Kalenderjahr vereinbarten Stundenkontingent mehr als 50% der für den Auftraggeber bereitgestellten Stunden im letzten Quartal oder mehr als 10% der für den Kunden bereitgestellten Stunden im letzten Monat des Kalenderjahres abruft.
Widerrufsrecht
- Für Kunden, die Unternehmer im Sinne des §14 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind und bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln, besteht ein Widerrufsrecht nicht.
Stornierung von Aufträgen
- Bei Stornierung eines Auftrags durch den Kunden aus Gründen, die KRT nicht zu vertreten hat, hat der Kunde die bereits erbrachten Leistungen der KRT vollständig zu vergüten. Von der KRT erbrachte Teilleistungen sind prozentual entsprechend des jeweiligen Ausarbeitungsstands zu vergüten. Stornierungskosten Dritter werden entsprechend zusätzlich weiter berechnet.
- Stornierungskosten Dritter (Hotel, Druckereien, Fremdreferenten, etc.) werden entsprechend deren Rechnungslegung weiter berechnet.
Ordentliche Kündigung
- Verträge können erst zum Ende der Mindestvertragslaufzeit, sofern nicht anders vereinbart, ordentlich gekündigt werden. Ausgenommen hiervon ist die Kündigung nach §355 BGB.
- Die Kündigung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart über denselben Weg (Bestellsystem oder E-Mail) wie dieser zustande gekommen ist. Eine Erstattung bei vorzeitiger Kündigung erfolgt nicht, das außerordentliche Kündigungsrecht bleibt hiervon ausgeschlossen. Telefonische Bestellungen bedürfen der schriftlichen Kündigung.
- Jeder Vertrag kann innerhalb von 14 Tagen gekündigt werden, sofern die Leistung oder das Produkt nicht in Anspruch genommen wurde. Sollte die Leistung oder das Produkt in diesem Zeitraum dennoch in Anspruch genommen worden sein, fällt eine Bearbeitungsgebühr von 12% des Bestellpreises an.
- Verträge mit einem Kontingent (z.B. Anzahl von Serviceanfragen oder Bereitstellungsservice von Updates in Monaten) müssen nicht gesondert gekündigt werden. Dieser ist nach dessen Verbrauch oder der vereinbarten Laufzeit automatisch abgegolten.
- Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Außerordentliche Kündigung
- Die KRT hat ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn die durch den Kunden gemachten Angaben nicht der Wahrheit entsprechen, Pflichten des Kunden nicht eingehalten wurden oder die Fälligkeit der Zahlung überschritten und die Mahnung innerhalb der darin angegebenen Frist nicht beglichen wurde.
- Der Kunde verpflichtet sich des Weiteren zu einem Schadensersatz im Falle einer außerordentlichen Kündigung der KRT.
- Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Vertragsende und Datenherausgabe
- Verfügt der Kunde zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens am Vertragsende über ein Guthaben bei der KRT, so verpflichtet sich die KRT dieses dem Kunden, abzüglich evtl. noch offener Rechnungen, nach entsprechender Aufforderung zu erstatten.
- Zur Erstattung bei Vertragsende benötig der Kunde die Kundennummer, eine Kopie des Personalausweises, ein sich in Deutschland befindendes Konto und eine Vollmacht der Geschäftsführung seines Unternehmens, welche an die KRT übermittelt werden.
- Die Erstattung bei Vertragsende erfolgt ausschließlich per Überweisung auf das angegebene Zielkonto.
- Der Kunde kann sich während der Vertragslaufzeit eingegebene Datensätze speichern. Nach Vertragsbeendigung stellt die KRT dem Kunden per Downloadlink eine Datei mit allen Daten zur Verfügung. Die Datei wird bis 14 Tage nach Beendigung des Vertrages vorgehalten. Das Dateiformat bestimmt die KRT.
- Ein Zurückbehaltungsrecht sowie das gesetzliche Vermieterpfandrecht (§562 BGB) stehen der KRT hinsichtlich der Daten des Kunden nicht zu.
- Die KRT wird die bei ihm vorhandenen Kundendaten 21 Tage nach Vertragsbeendigung löschen, sofern der Kunde nicht innerhalb dieser Frist mitteilt, dass die ihm übergebenen Daten nicht lesbar oder nicht vollständig sind. Das Unterbleiben der Mitteilung gilt als Zustimmung zur Löschung der Daten. Die KRT wird den Kunden bei Übermittlung der Daten auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
Form der Rechnung
- KRT erteilt Rechnungen ausschließlich per PDF-Datei per E-Mail oder zum Download. Die Erteilung einer Rechnung in Papierform ist nur nach schriftlicher Aufforderung des Kunden möglich, hierfür wird für jede Rechnung ein Entgelt in Höhe von 2,50€ berechnet.
- Der Kunde erklärt sich mit einer Übermittlung seiner Rechnung per E-Mail einverstanden und wird darauf hingewiesen, dass eine vertrauliche Datenübertragung im Internet grundsätzlich nicht gewährleistet werden kann.
- Die Pflichtangaben in der Rechnung (§14 Abs. 4 UStG) werden auf Grundlage der Angaben des Kunden in der Rechnung vorgenommen (siehe Abschnitt „Pflichten des Kunden“).
Leistungserbringung durch Dritte
- Die KRT kann Ihre Leistungen durch Dritte, insbesondere Subunternehmer, erbringen lassen. Die Beauftragung von Dritten ist jedoch nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden zulässig. Der Kunde darf seine Zustimmung nicht ohne triftigen Grund verweigern. Eine Zustimmung des Kunden ist nicht erforderlich bei Beauftragung eines mit der KRT verbundenen Unternehmens im Sinne des §271 HGB.
- Die Zustimmung für die Leistungserbringung durch Dritte im vorgenannten Sinne gilt mit dem Vertragsabschluss als erteilt, sofern sich dies aus dem angebotenen Leistungen ergibt und der Kunde darauf hingewiesen wurde.
Pflichten des Kunden
- Der Kunde hat sicherzustellen, dass die angegebenen Daten der Wahrheit entsprechen und der E-Mail- Empfang für E-Mails von der KRT sichergestellt ist.
- Der Kunde verpflichtet sich, alle Daten vollständig und korrekt im Bestellsystem zu pflegen und bei Änderungen diese sofort nachzutragen oder bei der KRT anzuzeigen.
- Dem Kunden obliegt es, einen für die Nutzung mit KRT Leistungen und Produkten geeigneten Internetzugang vorzuhalten. Ist dies nicht der Fall, bleiben die gegenseitigen Leistungsverpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis unberührt.
- Dem Kunden ist es nicht gestattet, die ihm gegenüber erbrachten KRT Leistungen oder Lizenzen in gewerblicher Art und Weise ohne Zustimmung von KRT an Dritte weiter zureichen.
- Der Kunde verpflichtet sich, den Transfer von Daten sorgsam zu gestalten und damit weder die KRT noch Dritte zu gefährden.
- Der Kunde hat sich vor dem Kauf von Leistungen, insbesondere bei Softwareprodukten über die Eignung desselben (z.B. über Informationen, Referenzkunden oder dem Demonstrationssystem) zu vergewissern.
- Der Kunde hat die Rechnungen von der KRT sorgfältig zu überprüfen. Einwendungen gegen die Höhe der Rechnung hat der Kunde spätestens 4 Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich zu erheben. Die Fälligkeit des Rechnungsbetrages wird durch die Erhebung von Einwendungen nicht berührt.
Einwendungen
- Einwendungen gegen die Rechnung bzw. die Verrechnung mit einem Guthaben sind ausgeschlossen, soweit die entsprechenden Daten im Rahmen der gesetzlichen Fristen oder auf ausdrücklichen Kundenwunsch bereits vor Erhebung der Einwendungen gelöscht worden sind.
- Soweit Einwendungen nicht innerhalb der Frist von 4 Wochen erhoben worden sind, gilt die Rechnung/Verrechnung mit dem Guthaben als vom Kunden genehmigt.
- Im Fall berechtigter, rechtzeitig erhobener Einwendungen erfolgt im Falle einer Überzahlung zunächst eine Verrechnung mit offenen Zahlungsansprüchen der KRT. Soweit keine offenen Zahlungsansprüche bestehen erfolgt eine Gutschrift.
Fernwartung
- Der Kunde ermöglicht der KRT einen Zugang zur Datenfernübertragung und Remoteverbindung für Beratungs- und Supportzwecke nach den jeweils aktuellen Vorgaben der KRT (siehe Systemvoraussetzungen).
- Sollte der Kunde diese nicht bereitstellen können, trägt dieser evtl. anfallende Zusatzkosten gemäß aktueller Preisliste.
Vertraulichkeit
- Vertrauliche Informationen sind alle Informationen und Unterlagen des jeweils anderen Vertragspartners, die als vertraulich gekennzeichnet wurden oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen, Know-how sowie Vertragsinhalte.
- Die Vertragspartner vereinbaren, über solche Stillschweigen zu wahren und sie Dritten weder weiterzuleiten noch auf sonstige Weise zugänglich zu machen sowie geeignete Vorkehrungen zum Schutz der vertraulichen Informationen zu treffen; mindestens aber diejenigen Vorkehrungen zu treffen, mit denen sie sensible Informationen über Ihr eigenes Unternehmen schützen. Dritte in diesem Zusammenhang sind nicht die mit der KRT verbundenen Unternehmen im Sinne des §271 HGB.
- Von dieser Verpflichtung sind folgende ausgenommen:
- Informationen, die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrages nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschrift oder behördliche Anordnung verletzt wurde;
- Informationen, die bei Abschluss des Vertrages öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrages beruht;
- Informationen, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtet oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich, wird der Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
- Bei Vertragspartnern wird ggf. nur solchen Personen Zugang gewährt, welche dem Berufsgeheimnis unterliegen oder mit denen zuvor eine Geheimhaltungsverpflichtung des Vertrags auferlegt worden sind. Des Weiteren werden nur die Mitarbeiter mit Informationen betraut, welche mit der Durchführung der Arbeit betraut werden oder sind. Für die Zeit nach Ihrem Ausscheiden werden diese in arbeitsrechtlich zulässigen Umfang zur Geheimhaltung verpflichtet.
- Die Pflicht zur absoluten Vertraulichkeit dauert auch nach Beendigung der Zusammenarbeit an.
Zurückbehaltungsrecht und Eigentumsvorbehalt
- Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.
- Die Produkte und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum der KRT.
- Ist der Kunde Unternehmer, gilt ergänzend folgendes:
a) Die KRT behält sich das Recht des Eigentums an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheits- Übereignung nicht zulässig.
b) Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwirbt die KRT Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
Bonitätsprüfung
- Die KRT behält sich vor, unter den folgenden Voraussetzungen Bonitätsprüfungen durchzuführen.
- Die KRT arbeitet mit Wirtschaftsauskunfteien und Kreditversicherungsgesellschaften zusammen. Willigt der Kunde ein, so kann KRT bei diesen Unternehmen Daten über die Beantragung, die Aufnahme und Beendigung der Vertragsbeziehungen einholen bzw. übermitteln und es können Auskünfte über den Kunden eingeholt werden. Die KRT kann den Wirtschaftsauskunfteien und Kreditversicherungsgesellschaften darüber hinaus auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung melden.
- Diese Unternehmen speichern diese Daten, um den ihnen angeschlossenen Gesellschaften Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Kunden oder zur Anschrift des Kunden zum Zwecke der Schuldnerermittlung geben zu können.
- Auf schriftliche Anfrage benennt die KRT dem Kunden die Anschriften der Wirtschaftsauskunfteien und Kreditversicherungsgesellschaften, die dem Kunden auch Auskunft über die Daten erteilen, die über ihn gespeichert sind.
Haftung
- Die Haftungsbegrenzungen dieses Abschnitts gelten nicht bei Verletzung von Arglist, Leben, Körper oder Gesundheit.
- Die KRT haftet nicht für Schäden an Soft- oder Hardware oder Vermögensschäden, die durch ihre Leistung entstehen, es sei denn, diese beruhen auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln der KRT, seiner Erfüllungsgehilfen oder seiner gesetzlichen Vertreter. Für Schäden an der Gesundheit, dem Körper oder dem Leben haftet die KRT uneingeschränkt. Ebenso haftet diese für die Verletzung von Pflichten, die zur Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind (Kardinalspflichten), dabei ist die Haftung auf die Höhe typisch vorhersehbarer Fehler beschränkt.
- Voraussetzung für die Mängelhaftung ist, dass der Mangel reproduzierbar und feststellbar ist und vom Kunden schriftlich und nachvollziehbar der KRT zur Anzeige gebracht wird.
- Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen, wenn die Beanstandung bei Software darauf beruht,
- dass die Lieferungen und Leistungen in einer Hard- und Softwareumgebung eingesetzt werden, die die in den Systemvoraussetzungen der KRT genannten Anforderungen nicht erfüllt;
- dass der Kunde an dem Liefergegenstand unsachgemäße Reparaturen oder sonstige unsachgemäße Arbeiten durchgeführt hat bzw. hat durchführen lassen;
- dass der Kunde Datenträger, Betriebsmittel und anderes gerätespezifisches Zubehör verwendet, das nicht den Vorgaben der KRT oder dem geforderten Qualitätsniveau des Herstellers des Liefergegenstandes entspricht, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel auf diese Maßnahmen nicht zurückzuführen ist.
- Die KRT leistet keine Gewähr für Schäden und Störungen, die insbesondere auf natürliche Abnutzung und Verschleiß, fehlerhafte Installation bzw. Inbetriebnahme durch den Kunden, unsachgemäßen Gebrauch und Bedienungsfehler, fehlerhafte bzw. ungeeignete Stromversorgung, Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung, Brand, Blitzschlag, Explosion, Feuchtigkeit und Nichtdurchführung notwendiger bzw. vom Hersteller empfohlener Wartungsmaßnahmen zurückzuführen sind.
- Das Recht des Kunden, im Falle des zweimaligen Fehlschlagens der Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach seiner Wahl die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurück zu treten, bleibt unberührt. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht bei unerheblichen Mängeln. Macht der Kunde Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen geltend, so haftet die KRT nach den Haftungsbeschränkungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Die KRT haftet nicht für Datenverluste gleich welchen Ursprungs.
- Vereinbarungen hinsichtlich der Eigenschaften (Funktionen, Leistungsinhalte) der Lieferungen und Leistungen insbesondere bei Softwareprodukten stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie im Sinne des §443 BGB dar.
- Die Haftung ist bei der Vereinbarung eines einmaligen Entgelts auf 60% der Auftragssumme begrenzt, bei Vereinbarung laufender Entgeltzahlungen auf die Summe der im Laufe eines Kalenderjahres zu entrichtenden Beiträge.
- Sofern der Kunde mit der Abnahme in Verzug gerät, kann die KRT Schadensersatz verlangen. Dieser beträgt 15% des Preises der gelieferten Produkte und Leistungen mit dem der Kunde in Verzug geraten ist. Der Schadensersatz ist höher, wenn die KRT einen höheren Schaden nachweisen kann, sofern der Kunde durch Nachweise keinen geringeren Satz vorweist.
- Die KRT haftet nicht für innerbetriebliche Verhältnisse des Kunden.
Schutzrechte
- KRT behält sich die Urheber- und sonstigen gewerblichen Schutzrechte an allen Beratungsprodukten und Beratungsinhalten vor. Eine Rechtsübertragung bzw. Rechtseinräumung durch Erteilung eines Nutzungsrechtes (Lizenz) erfolgt nicht. Eine Übertragung von Schutzrechten durch Erteilung einer Lizenz erfolgt mithin nur, wenn dies im Rahmen der Auftragserteilung ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
- Schutzrechts- oder sonstige Rechtsinhabervermerke auf den Datenträgern, Produkten und der Benutzerdokumentation dürfen nicht entfernt oder verändert werden.
- Das Eigentum an gelieferten Benutzerdokumentation nebst Begleitmaterialien verbleibt bei der KRT.
Datenschutz
- Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine der KRT im Rahmen der Geschäftsbedingungen zugehenden personenbezogenen Daten in unserer EDV-Anlage gespeichert und verarbeitet werden.
- Der Datenschutz ist vom Kunden ebenfalls einzuhalten. Damit verbunden sind Passwörter und Zugangsdaten geheim zu halten und Gespräche (E-Mail, Telefon, etc.) vertraulich zu behandeln.
- Der Kunde ist berechtigt, die Löschung seiner Daten bei der KRT schriftlich anzuzeigen, sofern diese nicht die aktuellen Abrechnungs- oder gerichtliche- bzw. Behördliche- Prozesse stören. Der Kunde verzichtet in diesem Fall auf sämtliche Ansprüche des Schadensersatzes, Haftung und Beseitigung von Mängeln. Zudem ist der Kunde in diesem Fall verpflichtet, alle aus dem Vertragsverhältnis noch bestehenden Zahlungen im Voraus auszugleichen.
Sonstiges
- Dem Kunden wird durch diesen Vertrag nicht das Recht eingeräumt, den Namen bzw. Marken der KRT zu gebrauchen.
- Die von der KRT zur Verfügung gestellten kostenlosen Leistungen oder Zusatzleistungen sind keine Vertragsbestandteile. Diese Leistungen können durch die KRT nach freiem Ermessen geändert und/oder eingestellt werden. Dies gilt vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen mit dem Kunden.
- Die Nutzung von Produkten und Leistungen der KRT außerhalb dem Hoheitsgebiet oder durch Bürger außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist ausgeschlossen.
- Die KRT ist berechtigt, die Bestandsdaten des Kunden an Dritte zu übermitteln, soweit dies zum Zwecke der Abtretung oder des Einzugs von Forderungen erforderlich ist. Die gesetzlich zulässige Übermittlung weiterer Daten des Kunden zum Zwecke des Forderungseinzugs bleibt unberührt.
- Alle Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt ebenso für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Salvatorische Klausel
Wenn der zu diesen Bedingungen abgeschlossene Vertrag eine Lücke enthält oder eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam ist oder wird, so bleibt die AGB im Übrigen wirksam. Beruht die Unwirksamkeit nicht auf einem Verstoß gegen das AGB-Gesetz, gilt anstelle der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung eine Bestimmung als vereinbart, die dem von den Vertragspartnern ursprünglich beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
II Besondere Bestimmungen für Veranstaltungen oder Schulungen
Vertragsgegenstand
Der Kunde hat nur Anspruch auf Veranstaltungen und Schulungen, wenn dieser dies als Dienstleistung bei der KRT gesondert beauftragt hat.
Leistungsumfang
- Die Leistungen der KRT bestehen ausschließlich in der Erbringung von Dienstleistungen zur Vorbereitung der Veranstaltung und Hilfeleistungen im Rahmen der Abwicklung, nicht jedoch in der eigenverantwortlichen Durchführung der Veranstaltung selbst. KRT übernimmt in keiner Weise Haftung für Schäden Dritter, die auf der Grundlage einer Veranstalterhaftung geltend gemacht werden. Der Kunde ist verpflichtet, auf eigene Kosten eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung in ausreichender Höhe abzuschließen, um im Rahmen der Veranstaltung gegebenenfalls entstehende Schäden zu versichern. Der Abschluss der Versicherung ist auf Verlangen gegenüber der KRT nachzuweisen.
- Führt die KRT im eigenen Namen Veranstaltungen wie z.B. Seminare, Tagungen oder Kongresse durch, ist die KRT berechtigt, die Veranstaltung abzusagen, wenn Umstände eintreten, die die Durchführung der Veranstaltung für die KRT behindern oder anderweitig erschweren. Schadensersatzansprüche des Kunden sind insoweit ausgeschlossen. Geleistete Anzahlungen werden dem Kunden in diesem Fall erstattet.
Stornierung von Veranstaltungen oder Schulungen
Eine Stornierung von gebuchten KRT-Schulungs/Referentenleistungen ist bis zu 12 Wochen vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei möglich. Erfolgt durch den Kunden eine Stornierung von KRT-Referentenleistungen aus Gründen, die KRT nicht zu vertreten hat, verpflichtet sich der Kunde zu Zahlung der folgenden Stornogebühren:
- 50 Prozent des Referentenhonorars bei einer Stornierung in der Zeit von 12 bis 7 Wochen vor dem Veranstaltungstermin;
- 100 Prozent des Referentenhonorars bei einer Stornierung in der Zeit von 6 oder weniger Wochen vor dem Veranstaltungstermin.
Sonstiges
Erbringt die KRT Leistungen im Rahmen der Organisation oder Durchführung von Veranstaltungen des Kunden, so ist allein der Kunde Veranstalter des entsprechenden Seminars/Tagung/Kongresses. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass ausschließlich er selbst in sämtlichen die Veranstaltung betreffenden Einladungen und Veranstaltungsdokumenten als verantwortlicher Veranstalter benannt wird.
Salvatorische Klausel
Wenn der zu diesen Bedingungen abgeschlossene Vertrag eine Lücke enthält oder eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam ist oder wird, so bleibt die AGB im Übrigen wirksam. Beruht die Unwirksamkeit nicht auf einem Verstoß gegen das AGB-Gesetz, gilt anstelle der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung eine Bestimmung als vereinbart, die dem von den Vertragspartnern ursprünglich beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
III Besondere Bestimmungen für Softwareüberlassung
Vertragsgegenstand
- Der Kunde hat nur Anspruch auf Softwareüberlassung, wenn dieser dies als mit dem Kauf oder der Miete bei der KRT gesondert beauftragt hat und die Zahlung vollzogen wurde.
- Installations-, Customizing- und/oder Konfigurationsleistungen etc. sind nicht Gegenstand des Überlassungsvertrages und somit nicht Teil der Softwareüberlassungs- bzw. Lizenzgebühren. Diese Leistungen sind stets separat zu beauftragen und werden ggf. gesondert in Rechnung gestellt.
- Die von der KRT angebotenen Software- Produkte sind urheberrechtlich geschützt. Der Kunde erhält zu jedem erworbenen Softwareprodukt eine einfache Nutzungslizenz, soweit in der jeweiligen Artikelbeschreibung auf der Internetseite der KRT nichts anderes angegeben ist.
- Die einfache Nutzungslizenz umfasst die Erlaubnis, eine Kopie des Softwarepoduktes für den Gebrauch des Kunden auf einem elektronischen Gerät, welches dafür lizensiert wurde, zu speichern. Jede weitere Kopie ist dem Kunden untersagt. Es ist dem Kunden ausdrücklich verboten, eine Datei oder Teile davon zu verändern oder zu bearbeiten und in irgendeiner Weise Dritten privat oder kommerziell zur Verfügung zu stellen.
Nutzungsrecht
- Die KRT räumt dem Kunden an der Software gegen vereinbarte Vergütung das nicht-ausschließliche (einfache), nicht übertragbare, nicht unlizenzierte Recht ein, die Software für eigene Zwecke betriebsintern mit der vereinbarten Anzahl von Mitarbeitern oder bei onPremises Installationen gegen eine entsprechende Gebühr zu nutzen.
- Eine Untervermietung oder Unterlizenzierung ist nicht zulässig.
- Als Mitarbeiter gilt jeder Nutzer, der die Software verwenden darf (ausschlaggebend für die Ermittlung ist die Anzahl von aktiven und nicht archivierten Mitarbeitern im entsprechenden Modul).
- Der Kunde ist berechtigt, die Software auf einem System unter dem Aufruf einer Adresse (Domain oder IP- Adresse) zu installieren. Hardware im Sinne dieser Bestimmungen ist jede Hardware, aber auch virtualisierte Systeme. Der Aufruf der Adresse zum Server stellt dabei eine Lizenz dar.
- Der Kunde kann die Lizenzadresse gegen eine einmalige Gebühr (siehe aktuelle Preisliste`der KRT) austauschen lassen.
- Für Drittsoftware (Software, die nicht von der KRT entwickelt wurde) gelten die Bedingungen zur Nutzungsrechtseinräumung des jeweiligen Herstellers der Drittsoftware.
- Der Kunde ist berechtigt, ausschließlich zu Sicherungszwecken Sicherungskopien der überlassenen Software in angemessener Anzahl zu erstellen. Die einer ordnungsgemäßen Datensicherung dienenden Vervielfältigungen der Software sind Teil des bestimmungsgemäßen Gebrauchs.
Individualentwicklung
- Wurde ein Produkt individuell für den Kunden angefertigt, hat auch in diesen Fällen der Kunde lediglich ein einfaches Nutzungsrecht an der individuell entwickelten Software bzw. dem Softwaremodul. Die KRT bleibt berechtigt, die Software bzw. das Softwaremodul anderweitig zu vermarkten.
- Alle an der Individualentwicklung zu verrichtenden Arbeiten inkl. der Fehlerbeseitigung müssen vom Kunden zu 100% in Form von Manntagen getragen werden.
Abnahme
- Der Kunde ist verpflichtet, die bestellte Ware zu übernehmen und, soweit Werkvertragsrecht Anwendung findet, die Lieferungen und Leistungen abzunehmen.
- Mit der Abnahme erklärt der Kunde gegenüber der KRT, dass das Werk der Leistungsbeschreibung entspricht.
- Mit der Installation des Werkes zur Abnahme beginnt die vierwöchige Abnahmefrist. Kommt der Kunde dieser Abnahme nicht nach gerät der Kunde automatisch in Verzug.
- Voraussetzung für die Abnahme ist, dass die KRT dem Kunden die Betriebsbereitschaft gezeigt hat.
- Für abgrenzbare Leistungsteile kann die KRT die Durchführung von Teilabnahmen verlangen. In diesem Fall gilt mit der letzten Teilabnahme (Endabnahme) die gesamte Leistung als abgenommen. Bereits erfolgte Teilabnahmen bleiben vom Erfolg der Endabnahme unberührt.
- Die Abnahme liegt vor, wenn der Kunde diese bestätigt hat oder bei einem mehr als dreiwöchigen Verzug keine Abnahmeverhindernden reproduzierbaren nachweisbaren Mängel (hoch oder mittel) schriftlich anzeigt wurden, welche aktuell noch vorliegen.
- Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme jedoch nicht verhindert werden.
Pflichten des Kunden
- Der Kunde hat die notwendige Hardware und die Softwareumgebung für den Einsatz der Softwareprodukte der KRT (ggf. inkl. Drittanbietersoftware) zu schaffen.
- Betriebshinweise dieser Softwareprodukte sind vom Kunden zu beachten.
- Der Kunde verpflichtet sich ebenfalls, die KRT oder deren Partner bei der Fehlersuche zu unterstützen.
- Die Datensicherheit (insb. Datensicherungen) liegen in der Obliegenheitspflicht des Nutzers/Kunden.
- Vor Installation der Software hat er eine geeignete Sicherung seiner Daten durchzuführen.
- Die Berücksichtigung der zusätzlichen Belastung durch die Software, der ausreichend dimensionierten Hard- und Softwareumgebung sowie der Nutzungsweise (z.B. durch die hochgeladenen Daten, Anzahl Anwender oder Häufigkeit der Zugriffe) liegt im Verantwortungsbereich des Kunden.
- Der Kunde verpflichtet sich, durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die bestimmungsgemäße Nutzung der Software sichergestellt ist.
Sachmangel
- Die Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Installation (Ablieferung) der erworbenen Software an den Kunden. Hiervon ausgenommen sind Mängelansprüche von Verbrauchern sowie Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Arglist, Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch die KRT. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
- Ansprüche gelten des Weiteren nur für vom Kunden erworbene Software und vollständig bezahlte Module oder Plugins.
- Der Abschnitt „Sachmangel“ gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz; für diese Ansprüche gilt Abschnitt „Haftung“.
- Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. Unmöglichkeit, unangemessene Verzögerung), kann der Kunde in keinem Fall einen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern allenfalls Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Wandlung) verlangen.
- Ist der Liefergegenstand Software, ist die Anweisung zur Umgehung des Softwaremangels eine ausreichende Nachbesserung.
- Nacherfüllungsleistungen von der KRT führen nicht zum Neubeginn der Verjährung gemäß §212 BGB.
- Hat der Kunde Mangelansprüche geltend gemacht, obwohl kein Sachmangel vorlag, und hat er dies zu vertreten, hat der Kunde die der KRT dadurch entstandenen Kosten zu tragen.
- Mängel an den Produkten nach werden nach Ermessen der KRT in Fehlerklassen eingeordnet und bewertet:
hoch: Alle oder die Mehrheit der Mitarbeiter des Kunden können überhaupt nicht arbeiten, die Nutzung des Gesamtsystems ist nicht mehr oder nur schwerwiegend möglich.
mittel: Die Nutzung des Gesamtsystems ist erheblich eingeschränkt und wesentliche Funktionen können nicht mehr oder nur mit großem Aufwand genutzt werden.
niedrig: Es liegen leichte Einschränkungen des Systems vor.
Gewährleistungsbedingungen
- Unverzüglich nach Installation der Softwareprodukte hat der Kunde diese auf Mängel, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen und Mängel spätestens innerhalb von 14 Tagen durch schriftliche Anzeige bei der KRT zu rügen.
- Die KRT haftet nicht für Mängel, die auf unsachgemäße Bedienung oder Behandlung, unterlassene oder unsachgemäße Wartung, nichtbeachten der Hinweise von Mitarbeitern der KRT oder ungewöhnliche Einflüsse zurückzuführen sind.
- Der Anspruch auf Gewährleistung ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn Wartungen/Reparaturen von nicht ausdrücklich autorisierter Stelle an der Software vorgenommen werden oder Teile ein/aus -gebaut beziehungsweise verändert werden, die von der KRT nicht zugelassen sind.
Sonstiges
- Durch stetige Nachbesserungen und Erweiterungen bei Softwareprodukten können sich die Systemanforderungen stetig verändern. Der Kunde ist verpflichtet, diese Informationen einzuholen und die notwendigen Systeme dahingehend anzupassen.
- Der Quellcode und die mitgelieferten Ressourcen (z.B. Bilder) dürfen weder verändert noch an Dritte weitergegeben werden. Eine Nutzung anders als vorgesehen ist nicht gestattet.
- Falls nicht anders und explizit schriftlich vereinbart darf die erworbene Software nicht zum Kauf angeboten oder zur befristeten oder unbefristeten gewerblichen Nutzung überlassen werden.
Salvatorische Klausel
Wenn der zu diesen Bedingungen abgeschlossene Vertrag eine Lücke enthält oder eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam ist oder wird, so bleibt die AGB im Übrigen wirksam. Beruht die Unwirksamkeit nicht auf einem Verstoß gegen das AGB-Gesetz, gilt anstelle der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung eine Bestimmung als vereinbart, die dem von den Vertragspartnern ursprünglich beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
IV Besondere Bestimmungen für Softwarepflege
Vertragsgegenstand
Der Kunde hat nur Anspruch auf Service und Support, wenn dieser dies als Dienstleistung bei der KRT gesondert beauftragt und der Kunde Anspruch auf Softwareüberlassung besitzt.
Definitionen
- Für die Bearbeitung der Supportanfragen gelten folgende Definitionen:
- Fehler:
Ein Fehler liegt vor, wenn das geschulte und parametrisierte Softwareprogramm bzw. Softwaremodul die in seiner/ihrer Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, falsche Ergebnisse liefert, ihren Ablauf unkontrolliert abbricht oder sich in anderer Weise nicht funktionsgerecht verhält, so dass die Nutzung der Software verhindert oder beeinträchtigt wird.
- Update:
Ein Update stellt eine geringfügige oder mittlere Weiterentwicklung, Anpassung, Änderung oder Fehlerkorrekturen dar. Kennzeichnung mit Y.xx.
- Upgrade:
Ein Upgrade ist eine Neuentwicklung oder wesentliche Änderung des Produktes. Kennzeichnung mit Y.xx.
- Reaktionszeit:
Die garantierte Zeit bis erstmalig auf eine vom Kunden aufgegebene Meldung innerhalb der vereinbarten Servicezeiten reagiert wird. Die Reaktionszeit beginnt mit dem Versand der Empfangsbestätigung.
Salvatorische Klausel
Wenn der zu diesen Bedingungen abgeschlossene Vertrag eine Lücke enthält oder eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam ist oder wird, so bleibt die AGB im Übrigen wirksam. Beruht die Unwirksamkeit nicht auf einem Verstoß gegen das AGB-Gesetz, gilt anstelle der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung eine Bestimmung als vereinbart, die dem von den Vertragspartnern ursprünglich beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.