Nutzungsrichtlinien

für Stellenanzeigen

Diese Richtlinien dienen dazu den Bewerbern einen möglichst reibungslosen Ablauf zu gewähren und einfach über Suchmaschinenen auffindbar zu sein. Sollten Inhalte von Stellenausschreibungen gegen diese Richtlinien verstoßen reagieren wir entsprechend. Dies kann unter Umständen auch zu einer Sperrung der Anzeige führen.

 

Allgemeines

Stellenanzeigen müssen immer die zu besetzende Stelle eindeutig beschreiben. Zudem müssen alle notwendigen Qualifikationen und relevante Informationen für den Job enthalten sein.

 

Unvollständige oder irrelevante Inhalte

Stellenanzeigen mit unvollständigen Beschreibungen oder nicht zu dem Angebot passenden Inhalten sind nicht zulässig.

 

Falsche Darstellungen von Inhalten

Sollten bei Stellenangeboten Inhalte veröffentlicht werden, bei denen versucht wird eine andere Person oder Organisation anzugeben, ein fälschlicher Eindruck erweckt werden oder anderweitig täuschende Inhalte angegeben werden verstößt dies gegen unsere Richtlinien.

  • Dies betrifft unter anderem auch Anzeigen für nicht vorhandenene Jobs, z.B. mit dem Ziel Bewerber und Informationen zu sammeln anstatt diese zu beschäftigen.
  • Jobs die unzutreffendm unrealistisch oder nicht wahrheitsgemäß dargestellt werden.
  • Inhalte die darauf abzielen das Suchranking zu beeinflussen und überflüssige Angaben gemacht werden.
  • Falsche Angaben zu dem Arbeitgeber gemacht werden, z.B. wenn der Falsche Standort der Einrichtung angegeben werden.
  • Oder Stellenanzeigen ohne Authorisation des namentlich erwähnten Unternehmens veröffentlicht werden.

 

Obzöne, sexistische, rassistische oder hetzerische Sprachinhalte

Wir verbieten Stellenanzeigen in denen obzöne, sexistische, rassistische, hetzerische oder beleidigende Sprachinhalte verwendet werden.

 

Getarnte Anzeigen/Werbung

Stellenanzeigen dienen ausschließlich dem Zweck Bewerber zu rekrutieren und dürfen darüber hinaus keine werbenden Inhalte aufweisen, weder direkt noch indirekt.

 

Verlinkungen auf andere Stellenbörsen

Es ist untersagt Stellenanzeigen auf andere Stellenbörsen zu verlinken. Angebote dürfen nur auf Bewerberportale oder der Webseite des Unternehmens selbst verlinkt werden.

 

Abgelaufende Stellenanzeigen

Sollte eine Stelle besetzt worden sein und nicht mehr zur Verfügung stehen muss die Stellenanzeige entfernt werden. Die verbleibende Zeit der Anzeige wird nicht gutgeschrieben.

Empfehlungen für korrekte Stellenanzeigen

Desto mehr Informationen angegeben werden desto leichter lassen sich Einträge von Suchmaschinenen finden. Nicht alle Daten und Informationen sind für für die tatsächliche Oberfläche der Stellenanzeige relevant einige Informationen dienen dazu als Metadaten für Suchmaschienen oder als Schnittstellendaten zu fungieren um besser dargestellt oder gefunden zu werden. Einige Suchmaschienen bewerten bestimmte Stellenanzeigen schlechter wenn diese bestimmten Anforderungen nicht genügen und werden damit schlechter oder gar nicht gefunden bzw. ignoriert. Weitere Informationen und Richtlinien entnehmen Sie den jeweiligen Job-Portalen und Suchmaschinen.

Name des Unternehmens

Die Organisation, die den Job anbietet. Hier sollte der Name des Unternehmens angegeben werden (z. B. "Einrichtung XYZ") und nicht der konkrete Standort, für den die Stelle ausgeschrieben ist (z. B. "Einrichtung XYZ am Hauptbahnhof").

Titel

Der Jobtitel, nicht der Titel des Stellenangebots. Hier könnte beispielsweise "Pflegefachkraft" oder "Psychotherapeut" stehen. Dieser sollte nur den Jobtitel beinhalten und darf keine Jobcodes, Adressen, Daten, Gehaltsangaben oder Unternehmensnamen enthalten. Der Titel sollte präzise und lesbar sein.

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Vermeiden Sie den übermäßigen Gebrauch von Sonderzeichen wie "!" und "*", da dies dazu führen kann, dass deine strukturierten Daten als SPAM eingestuft werden. Zahlen und Zeichen wie "/" oder "-" sind in Ordnung.

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Sie sollten nicht versuchen, den Jobtitel anhand dieser Empfehlungen zu ändern, da er dann eventuell nicht mehr lesbar ist. Der Titel sollte stattdessen so angegeben werden, wie er vom Arbeitgeber bereitgestellt wurde.

Gehalt

Das Gehalt sollte das tatsächliche Grundgehalt für den Job, wie vom Arbeitgeber angegeben (keine Schätzung) beinhalten.

 

Bei einer Veröffentlichung von mindestens 10 gleichzeitigen Stellenanzeigen steht Ihnen ein Berater kostenlos zur Verfügung, welcher Ihnen bei der inhaltlichen Aufbereitung der Stellenausschriebungen unterstützend zur Seite stehen kann.

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