Förderung: Sicherung der Liquidität für Krankenhäuser

Im Rahmen zur Sicherung der Liquidität für Krankenhäuser fördern wir aktuell Krankenhäuser, Pflege- und Gesundheitseinrichtungen für das Jahr 2023 im Bereich der Personalsuche. Ziel ist es dabei insbesondere stationäre Gesundheitseinrichtungen im Jahr 2023 finanziell zu entlasten. Die Förderung ist mit anderen Förderungen kombinierbar.

Die Genehmigung von Förderungen ist in jedem Monat begrenzt und wird von einer Expertenkommission vorab geprüft. Es besteht kein Anrecht auf Förderbewilligung.

 

Was wird gefördert?

Gefördert wird das kostenlose Schalten von Stellenanzeigen und Inseraten zur Personalsuche auf klinik-db.de für Gesundheits- und nicht-Gesundheitsberufe. Die maximale Dauer eines Inserats darf dabei 12 Monate nicht übersteigen. Die Förderung erhalten Sie als Gutschrift über 100% der förderfähigen Leistungen.

Je Standort können maximal 20 Stellenanzeigen gefördert werden, ausgenommen davon sind Stellenanzeigen für Praktikanten und Auszubildene.

 

Wer wird gefördert?

Generell werden alle Einrichtungen mit einer gültigen Zulassung nach §107 SGB V, §108 SGB V, §71 SGB XI, §72 SGB XI oder §30 GewO gefördert. Nicht gefördert werden öffentliche Einrichtungen.

 

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sitz des Trägers der Einrichtung in Deutschland
  • Die Einrichtung muss öffentliche Gesundheitsleistungen anbieten
  • Betriebsstätte/Arbeitsort befindet sich in Deutschland
  • Es müssen angemessene, den branchen- und ortsüblichen entsprechenden Vergütungen gezahlt werden.
  • Die Einrichtung muss den Antrag selbst stellen und darf nicht über Dritte erfolgen

 

Antragsfristen:

Förderanträge können bis zum 20. April 2023 bei der iovo GmbH eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass für jeden Standort ein gesonderter Förderantrag notwendig ist.

 

Förderantrag herunterladen

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